Produktentwicklung

Vorschriften und Gesetze

Leider mussten wir immer wieder in Gesprächen feststellen, dass viele Jungunternehmer und Selbstständige über die gesetzlichen Bedingungen bezüglich dem Verkauf von Nahrungsmitteln und -ergänzungen oder Kosmetika nicht ausreichend informiert waren. Wenn Sie z.B. ein Heilpraktiker sind, der selbst Milchzuckerprodukte energetisiert bzw. bearbeitet (Globuli), so sind Sie Hersteller und benötigen dafür eine Verkehrsbescheinigung. Eigentlich ist es relativ einfach: Sobald man etwas herstellt um es zu verkaufen oder als Gewerbebetreibender weiterzugeben, sind die entsprechenden Gesetze zu beachten, auch bezüglich der Kennzeichnungspflicht. Einfaches Beispiel: Als Privatperson dürfen Sie weiterhin einen Kuchen backen und den an Ihre Verwandten oder Freunde verschenken/verköstigen. Sobald aber ein Gewerbe/Gewinneinnahme dahintersteht (Flohmarktverkauf, Veranstaltung), dürfen Sie das nicht mehr! Und der Gesetzgeber sieht die Lebensmittelhygiene sehr streng, denn zum Verkauf von losen Waren benötigen Sie sogar einen Nachweis zur Belehrung vom Gesundheitsamt.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass der Verkauf eines Produktes ohne die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Verbot des Produktes, sehr hohen Geldstrafen führt und sogar eine Freihheitsstrafe verhängt werden kann (bis zu 5 Jahren).
Handshake

Lassen Sie sich beraten

So wie jedes Produkt einzigartig gestaltet ist, so umfangreich sind die dazugehörigen Anpassungen und Arbeiten. In jedem Fall muss aufgrund der beständig weiterentwickelnden Erkenntnisse in der Wissenschaft und deswegen sich andauernd ändernden Anpassungen der Gesetze jedes Produkt individuell geprüft werden (Inhaltsstoffe und Zusammensetzung). Dies benötigt Zeit und Knowhow. Zeit, die Sie in andere Dinge (z.B. Verkauf oder Vertriebsaufbau) investieren können, denn wir als zuverlässiger Partner erledigen die ganzen notwendigen Arbeitsvorgänge für Sie.

Mit unseren gepflegten Verbindungen zum Zoll und Behörden, erstklassigen Anwälten, Gutachtern und staatl. geprüfte Sachverständige/Institute, Laboratorien und jahrelanger Erfahrung, verfügen wir über das notwendige Knowhow, Produkte in Deutschland für den Verkauf freizuschalten (Voraussetzung: Die Produkte entsprechen der deutschen Gesetzgebung). Außerdem sind Produkte, welche in Deutschland eine Verkehrsbescheinigung erhalten, automatisch auch für andere Länder in der EU als Basis vorbereitet (auch wenn wir innerhalb der EU leben, muß immer noch für jedes Mitgliedsland eine eigene Verkehrsbescheinigung erfolgen, da die Gesetze immer noch differieren). Allerdings kann man dann auf eine bereits vorhandene Verkehrsbescheinigung in Deutschland verweisen, was den Arbeitsablauf beschleunigt und Kosten minimiert.

Markenrecht (Patentamt)

Um unerfreuliche Überraschungen zu vermeiden (z.B. Abmahnung oder sogar Unterlassung des Verkaufs bis hin zur Vernichtung der Waren (Stichpunkt: Produktpiraterie)), empfehlen wir dringend zur ordnungsgemäßen Verkehrsbescheinigung die Eintragung Ihres Produktnamens beim Patentamt. Aus rechtlichen Gründen muß sogar vor dem Verkauf geprüft werden, ob der Name nicht bereits belegt ist. Da die ausländischen Patentämter verwaltungsbedingt bis zu EINEM JAHR vom aktuellen Standpunkt ihrer Eintragungen hinterherhinken, kann eine schnelle Prüfung wirklich nur vor Ort geschehen. Auch die Markeneintragung wird (in Zusammenarbeit mit Anwälten, auf Wunsch auch zur Überwachung Ihrer Marke) für Sie schnellstmöglich erledigt.

Was ist zu tun?

Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich mit dem Hersteller (wenn Sie ein Produkt vermarkten möchten und nicht selbst herstellen) in Verbindung zu setzen, um die Mengen der Inhaltsstoffe in Erfahrung zu bringen (Nahrungsmittel- und Ergänzungen und Kosmetika). Leider sind Hersteller bei Rezepturen sehr empfindlich, weswegen es in der Regel eine längere Zeit benötigt, bis Sie über diese Informationen verfügen. Sollte ein Hersteller keine exakten Mengenangaben zu den Inhaltsstoffen zur Verfügung stellen, so muß der Hersteller zumindestens die Inhaltsangaben/Stoffe in der richtigen Reihenfolge (die Hauptzutat mit der meisten Menge an 1. Stelle, danach abfolgend) bereitstellen und die Richtigkeit der Angaben garantieren. Keine exakten Angaben könnten jedoch Laboruntersuchungen notwendig machen, welche wir für Sie ebenfalls vermitteln. Dies gilt insbesondere auch für die Kennzeichnungspflicht und Nährwertdeklaration. Beachten Sie bitte: Jeden Inhaltsstoff, den Sie ausloben (bewerben), muss in ausreichender Menge vorhanden sein und deshalb für den Verbraucher nachgewiesen werden. Beispiel: Bewerben Sie Vitamin C, so muss die Menge angegeben und darf auch nur dann beworben werden, wenn die Menge Relevant und ein Nutzen zur täglichen Nahrungszufuhr vorhanden ist.

Bei Kosmetika ist zu beachten, dass der Nachweis der Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe ohne Tierversuche durchgeführt wurde mit Angabe des Verfahrens. Zusätzlich ist nachzuweisen, dass der Hersteller die Reinheit der Inhaltsstoffe bestätigt und entsprechende Zertifikationen zur guten Herstellungspraxis vorlegt.

Die ganzen Gesetze und Vorschriften haben ihren Sinn: Erinnern Sie sich an den Skandal mit den Silikon-Implanten, wo kein kosmetisches Silikon, sondern billiges Industriesilikon verwendet wurden? Oder die Zunahme der Lebensmittelallergiker? Deswegen sind genaue Angaben notwendig. Es geht um unsere Gesundheit.

Und wie geht es weiter?

Ganz einfach: Wie Sie aus den zuvor bereits gegebenen Informationen erkennen können, ist der gesamte Bereich sehr komplex. Aber machen Sie sich keine Sorgen, dafür sind wir ja da. Denn wir bieten ein gesamtes Lösungspaket an, dass Sie so zusammenstellen, wie Sie es möchten. Vom Produktdesign bis zur Herstellung/Abfüllung, Markenrecht, Verpackung, Print, EAN-Nummern (Barcodes), Verkehrsbescheinigungen, Onlinehandel und vielem mehr. Das einzige, was Sie erledigen dürfen, ist sich bei uns zu melden! Alles Weitere besprechen wir dann gemeinsam und unverbindlich in Ruhe.

Machen Sie Ihren Kopf frei. Mit uns vergessen oder übersehen Sie nichts, denn wir kennen die gesamten Abläufe und notwendigen Bedingungen.

Damit aus ihrer Produktidee auch ein großer sicherer Früchte tragender Baum wird.
Jetzt einfach bei uns melden
Share by: